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Praxisleitfaden · Prozesse und Integration

eFTI 2027: Elektronische Frachtinformationen im Unternehmen vorbereiten

Ab 9. Juli 2027 müssen zuständige Behörden in der EU gesetzlich vorgeschriebene Frachtinformationen elektronisch annehmen, wenn Unternehmen sie über zertifizierte eFTI-Plattformen bereitstellen. Für Unternehmen bleibt dieser Übermittlungsweg zunächst eine Wahl. Wer ihn nutzen will, sollte nicht mit einem weiteren Dokumentenarchiv beginnen, sondern die geforderten Datenelemente, ihre Quellen und die Übergabe zwischen Transportmanagement, ERP und Plattform klären.

Ein Frachtcontainer und strukturierte Informationskarten passieren mehrere Kontrollstationen auf dem Weg zu einer behördlichen Prüfstelle.
Redaktionelles DAG-Visual · mit KI erstellt

Kurz gefasst

Die wichtigsten Punkte

  • eFTI regelt den elektronischen Nachweis bestimmter gesetzlich vorgeschriebener Frachtinformationen gegenüber Behörden – nicht den gesamten Datenaustausch einer Lieferkette.
  • Der Termin 9. Juli 2027 verpflichtet die Behörden zur Annahme über zertifizierte eFTI-Plattformen; er begründet keine pauschale Digitalisierungspflicht für Unternehmen.
  • Ein elektronischer CMR-Frachtbrief und eFTI lösen unterschiedliche Aufgaben: eCMR betrifft vor allem den Austausch zwischen Unternehmen, eFTI die Vorlage von Daten bei Behörden.
  • TMS, ERP und DMS liefern unterschiedliche Teile des Vorgangs. Ein gemeinsamer Transportbezug, Feldverantwortung und Versionsstand sind wichtiger als ein bloßer Datei-Upload.
  • Vor einer Plattformentscheidung gehören Datenabdeckung, Zertifizierungsstatus, Zugriffssteuerung, Änderungsweg und Ausfallverfahren in eine konkrete Prüfung.

Was bedeutet eFTI 2027 für Unternehmen?

eFTI steht für electronic Freight Transport Information. Die Verordnung (EU) 2020/1056 schafft einen Rahmen, damit bestimmte gesetzlich verlangte Informationen zur Güterbeförderung gegenüber zuständigen Behörden elektronisch statt auf Papier bereitgestellt werden können. Sie erfasst die betroffenen Informationsanforderungen im Straßen- und Schienengüterverkehr, auf Binnenwasserstraßen und in der Luftfracht; welche Daten im Einzelfall benötigt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Rechtsgrundlage und dem einschlägigen eFTI-Teildatensatz.

Stand 19. September 2026 nennt die Europäische Kommission den 9. Juli 2027 für die vollständige Anwendung: Behörden der Mitgliedstaaten müssen dann die über zertifizierte eFTI-Plattformen bereitgestellten Informationen akzeptieren. Unternehmen können diesen Weg nutzen, müssen ihn nach der derzeitigen eFTI-Regelung aber nicht pauschal wählen. Eine bestehende Pflicht, bestimmte Informationen bei einer Kontrolle vorzulegen, bleibt von der Wahl des Mediums zu unterscheiden.

Die technische Vorbereitung lohnt sich dennoch: Wer Daten heute nur als PDF-Anhang, Freitext oder mehrfach erfassten Tabellenwert führt, kann sie nicht ohne Weiteres kontrolliert als eFTI-Datenelement bereitstellen. Die folgende Architektur ist ein betrieblicher Planungsrahmen, keine Rechtsberatung für eine konkrete Beförderung.

Zuerst den konkreten Informationsbedarf bestimmen

Nicht jedes Dokument zu einem Transport ist automatisch ein eFTI-Nachweis. Beginnen Sie mit den für Ihre Relationen, Güter und Verkehrsträger tatsächlich geltenden Informationspflichten. Die Verordnung verweist auf bestimmte unionsrechtliche und nationale Anforderungen; die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2024 ordnet dazu einen gemeinsamen eFTI-Datensatz und Teildatensätze. Ein Unternehmen sollte daraus eine begrenzte Anforderungsliste ableiten, statt sämtliche Auftrags- und Kundendaten vorsorglich zu übertragen.

Die Liste muss fachlich gepflegt werden. Ändern sich Transportart, Güterkategorie, beteiligter Staat oder Rechtsgrundlage, kann ein anderer Teildatensatz erforderlich sein. Eine Freigabe pro Transportfall klärt, wer fehlende oder widersprüchliche Angaben bestätigt und wie eine Korrektur vor der behördlichen Vorlage erfolgt.

  • Welche Rechtsgrundlage und welcher eFTI-Teildatensatz betreffen den konkreten Transport?
  • Welche Datenelemente sind Pflicht, bedingt erforderlich oder im Fall nicht relevant?
  • Wer ist für Inhalt und Aktualität jedes Elements verantwortlich?
  • Wie wird der geprüfte Stand mit Transportauftrag und Kontrolle verknüpft?

eFTI, eCMR und Transportmanagement nicht verwechseln

eCMR betrifft den elektronischen Frachtbrief im Verhältnis der am Straßentransport beteiligten Unternehmen. eFTI betrifft die elektronische Bereitstellung gesetzlich vorgeschriebener Frachtinformationen für zuständige Behörden. Das österreichische Verkehrsministerium beschreibt diese Trennung ausdrücklich als B2B gegenüber B2A. Ein vorhandener eCMR-Prozess ersetzt deshalb nicht automatisch eine eFTI-konforme Bereitstellung bei einer Kontrolle.

Ein Transportmanagementsystem (TMS) plant und führt Aufträge, Touren und Ereignisse. ERP kann Auftrags- und Stammdaten führen; ein DMS bewahrt zugehörige Dokumente und Versionen. Eine eFTI-Plattform ist der geregelte Bereitstellungsweg zur Behörde, nicht zwangsläufig das führende System für Auftrag oder Frachtbrief. Eine vorhandene EDI-Nachricht oder ein PDF kann Ausgangsmaterial sein, erfüllt aber allein weder den passenden Datensatz noch die Plattformanforderungen.

Den Datenfluss vom Auftrag zur Behördenanfrage zeichnen

Ein belastbarer Datenfluss beginnt bei der fachlichen Quelle. Der Transportauftrag erhält eine interne Kennung, an die Sendung, Beförderungsabschnitt und gegebenenfalls Dokumentversionen gebunden werden. Für jedes eFTI-Feld wird festgelegt, ob es aus TMS, ERP, einer Partnernachricht oder einer bestätigten manuellen Eingabe stammt. Eine Integrationsschicht übersetzt die Werte in das einschlägige Datenmodell, prüft Vollständigkeit und Plausibilität und übergibt nur freigegebene Informationen an die ausgewählte Plattform.

Die Kommission beschreibt den Zugriff durch Behörden auf ausdrückliche Anfrage anhand eines eindeutigen maschinenlesbaren Zugangs, etwa eines QR-Codes. Daraus folgt für die Prozessgestaltung: Der vorzeigbare Verweis, die freigegebene Datensatzversion und der Transportfall müssen zusammenpassen. Bei einer Änderung von Ladung, Route oder beteiligtem Unternehmen ist zu klären, ob der Datensatz aktualisiert und ein früherer Stand nachvollziehbar erhalten werden muss.

  • Transportauftrag und Geltungsbereich feststellen
  • benötigte Felder ihren verlässlichen Quellsystemen und Eigentümern zuordnen
  • Werte normalisieren, bedingte Pflichtfelder und Widersprüche prüfen
  • fachlich bestätigten Stand an eine geeignete zertifizierte Plattform übergeben
  • Zugangsverweis für den konkreten Transport verfügbar halten
  • Anfrage, Freigabe, Änderung und Abschluss nachvollziehbar protokollieren

Beispielprozess: Ein Straßenfrachtauftrag mit mehreren Datenquellen

Anwendungsszenario: Eine Spedition erhält einen Transportauftrag per E-Mail. Die Auftragsbearbeitung übernimmt Abhol- und Lieferort sowie Sendungsreferenz in das TMS; das ERP liefert einen geprüften Geschäftspartnerbezug. Weitere beförderungsrelevante Angaben werden nach Rückfrage bestätigt. Ein angehängter Frachtbrief bleibt als Dokument mit eigener Version im DMS, während die für den konkreten Rechtsfall erforderlichen eFTI-Elemente als strukturierte Daten zusammengestellt werden.

Fehlt eine bedingt erforderliche Angabe oder widerspricht die Sendungsmenge dem freigegebenen Auftrag, stoppt die Veröffentlichung und weist die Klärung einer verantwortlichen Person zu. Nach Freigabe wird der Datensatz über die Plattform bereitgestellt. Bei einer Kontrolle zeigt der Fahrer beziehungsweise die zuständige Person den für diesen Vorgang vorgesehenen Zugangsverweis; die Behörde erhält nur den ihr zustehenden Zugriff. Das Beispiel behauptet weder, dass jeder Straßenfrachtauftrag denselben Datensatz benötigt, noch dass eine eFTI-Plattform den eCMR-Frachtbrief ersetzt.

Schnittstellen auf Identität, Änderungen und Fehler auslegen

Die Hauptschwierigkeit ist selten das Exportformat. Stammdaten und Status weichen zwischen TMS, ERP, Partnerportal und DMS voneinander ab. Definieren Sie deshalb eine führende Quelle je Feld, einen stabilen Transport- und Sendungsschlüssel und Regeln für verspätete Änderungen. Ein erneuter Sendeversuch darf nicht unbemerkt einen zweiten widersprüchlichen Datensatz erzeugen; technische Bestätigung und fachlich angenommener Zustand sind getrennt zu behandeln.

Die Schnittstelle braucht einen sicheren Wiederanlauf: bei Ausfall der Plattform Eingaben puffern, betroffene Fälle sichtbar markieren, nach Wiederherstellung kontrolliert synchronisieren und einen zulässigen alternativen Vorlagemodus für die konkrete Situation organisatorisch vorsehen. Testfälle sollten Korrekturen, Teilladungen, Partnerwechsel, Netzunterbrechung und eine Anfrage nach einer Datensatzänderung einschließen.

Eine Plattform nicht nur nach dem Demo-Export auswählen

Prüfen Sie vor einer Beschaffung den tatsächlichen Zertifizierungsstatus und die abgedeckten eFTI-Datensätze, sobald die jeweils einschlägigen Zertifizierungsregeln und Angebote feststehen. Stand 19. September 2026 befindet sich ein Teil der technischen Konkretisierung noch in Umsetzung; eine Anbieterzusage ist kein Ersatz für den später nachzuweisenden Zertifizierungsumfang. Fragen Sie nach Versionierung, Schnittstellen, Fehlerantworten, Mandantentrennung, Datenexport und einem Wechselpfad zu einem anderen Anbieter.

Zugriffe sind zweck- und rollenbezogen zu gestalten. Die Behörden erhalten nicht pauschal das gesamte Transportdossier; die eFTI-Regeln sehen Zugriff auf die jeweils relevanten Informationen vor. Personenbezogene Angaben in Transportdaten erfordern zusätzlich eine gesonderte Datenschutzprüfung mit Zweck, Berechtigung, Speicher- und Löschkonzept. Vertrags- und Rechtsfragen sind mit den zuständigen Fachstellen zu prüfen.

  • Nachweis über Zertifizierungsstatus und passenden Datensatzumfang anfordern
  • Schnittstelle, Statusrückgabe, Korrektur und Export an realen Fällen testen
  • Identitäten, Berechtigungen und Protokolle für Unternehmen, Partner und Behörden trennen
  • Ausfallweg, Anbieterwechsel und Datenlöschung vertraglich und technisch klären

Mit einer Transportklasse pilotieren und offen gebliebene Regeln nachführen

Beginnen Sie nicht mit allen Relationen zugleich. Wählen Sie eine häufige Transportklasse mit klaren Informationspflichten, dokumentieren Sie den Ist-Prozess und ordnen Sie die eFTI-Elemente konkreten Quellen zu. Danach bauen Sie eine kleine Ende-zu-Ende-Strecke mit Freigabe, Korrektur, Plattformübergabe und kontrolliertem Zugriff. Messen Sie zunächst Datenvollständigkeit, Klärungsgründe und Wiederanlaufbarkeit statt eine nicht belegte Einsparquote zu versprechen.

Überprüfen Sie Rechtsstand, Teildatensätze, nationale Umsetzung und Zertifizierung vor dem produktiven Start erneut. Dieser Artikel bildet den öffentlich dokumentierten Stand vom 19. September 2026 ab und ersetzt weder die rechtliche Prüfung einer Beförderung noch die technische Freigabe eines konkreten Anbieters.

Quellen und fachliche Grundlagen

Für die rechtliche und technische Einordnung wurden die folgenden Primärquellen herangezogen. Der Beitrag ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Häufige Fragen

Antworten für die erste Einordnung

Ist eFTI ab Juli 2027 für jedes Transportunternehmen Pflicht?
Nein. Nach dem Stand vom 19. September 2026 müssen zuständige Behörden ab 9. Juli 2027 geeignete elektronische Informationen über zertifizierte eFTI-Plattformen akzeptieren. Unternehmen können diesen Weg wählen; bestehende Pflichten zur Vorlage bestimmter Informationen bleiben davon unabhängig bestehen.
Reicht ein elektronischer CMR-Frachtbrief für eFTI?
Nicht automatisch. eCMR regelt den elektronischen Frachtbrief zwischen Beteiligten des Straßentransports; eFTI regelt die Bereitstellung der jeweils verlangten Informationen für Behörden. Erforderlich sind der passende Datensatz und der vorgesehene Plattformweg.
Muss unser TMS durch eine eFTI-Plattform ersetzt werden?
Nein. Das TMS kann führendes System für Transportauftrag und Status bleiben. Entscheidend ist eine verlässliche Zuordnung der erforderlichen Datenelemente und eine kontrollierte Schnittstelle zur geeigneten eFTI-Plattform.
Welche Daten sollten wir zuerst prüfen?
Zuerst die für Ihre konkreten Transportfälle geltenden gesetzlichen Informationsanforderungen und eFTI-Teildatensätze. Ordnen Sie anschließend jedes benötigte Feld einer verantwortlichen Person, einem Quellsystem, einem Prüfpunkt und einem Änderungsweg zu.